Freitag, 4. Januar 2019
Petitionsausschuß BT
kasparhauser, 17:36h
Mein Schreiben an den PetA, da deren Antwort sicherlich nicht korrekt war. Die Väter des Grundgesetzes wollten keine Gerichtsassessoren als Richter zulassen, darum haben die Nazi-Nachfolger diese als "Richter auf Probe" umgenannt.
Hier die Reaktion des PetA, ziemlich arrogant, wie ich finde: https://www.dropbox.com/s/3yunmfk8y6jwicj/Petition%202017.04.01.pdf
Hier meine Antwort zu dieser "Erledigung" meiner Petition:
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuß
Pet 3-18-11-8206-041672
Per Telefax
Berlin, 24. Dezember 2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich danke Ihnen für die Bearbeitung meiner Petition und Ihr Schreiben vom 14.12.2018..
Allerdings widerspreche ich der Beendigung meiner Petition, da ich dazu nicht gehört wurde und ich damit in meinem Recht auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren im Petitionsrecht gebracht wurde.
Ich stelle Ihnen und der Regierung die Frage, ob z. B. ein Maurerlehrling tatsächlich ein Maurer ist und sich so bezeichnen lassen kann. Wieso sollte das bei Richtern in der Ausbildung anders sein? Ein Richter auf Probe ist also keinesfalls schon ein Berufsrichter. Daß er verwendet werden kann, bedeutet keinesfalls, daß er als Einzelrichter oder gar als Kammervorsitzender tätig werden darf. Wozu er allerdings verwendet werden darf, ist unklar im Gesetz. Kaffee kochen, Akten tragen oder ggf. sogar als Beisitzer? Letzteres vermutlich, da er das Handwerk des Richters ja kennen lernen soll.
Auch schreiben Sie mir, daß die Sozialgerichtsbarkeit eine Sondergerichtsbarkeit sei, was aber unzulässig ist, Art. 101 GG.
Ferner hatte ich den Verstoß gegen Artikel 101 GG iVm Art. 97 GG gerügt. Darauf gehen Sie nicht ein, denn, es ist evident, daß ein Richter auf Probe nicht unabhängig sein kann, sondern jederzeit zum Halbjahresende entlassen werden kann, z. B., wenn er Rechtsbeugungen von Kollegen moniert. Ein gutes Beispiel finden Sie hier: https://www.google.de/search?source=hp&ei=7o8gXPCWGcaVsAeOmIXwDQ&q=von+renesse&oq=von+Renesse&gs_l=psy-ab.1.0.0l10.1859.5233..9089...0.0..0.122.804.10j1......0....1..gws-wiz.....0..0i131.oHEjbGIZkck
In Deutschland wurde Herr von Renesse vor ein Richtergericht gestellt, was bei einem Richter auf Probe nicht nötig gewesen wäre, er wäre einfach entlassen worden. Und in Israel wurde er ausgezeichnet für seinen Verdient um die Überlebenden des Holocausts.
Bitte teilen Sie mir mit, ob Artikel 20 GG noch gilt.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Hier die Reaktion des PetA, ziemlich arrogant, wie ich finde: https://www.dropbox.com/s/3yunmfk8y6jwicj/Petition%202017.04.01.pdf
Hier meine Antwort zu dieser "Erledigung" meiner Petition:
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuß
Pet 3-18-11-8206-041672
Per Telefax
Berlin, 24. Dezember 2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich danke Ihnen für die Bearbeitung meiner Petition und Ihr Schreiben vom 14.12.2018..
Allerdings widerspreche ich der Beendigung meiner Petition, da ich dazu nicht gehört wurde und ich damit in meinem Recht auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren im Petitionsrecht gebracht wurde.
Ich stelle Ihnen und der Regierung die Frage, ob z. B. ein Maurerlehrling tatsächlich ein Maurer ist und sich so bezeichnen lassen kann. Wieso sollte das bei Richtern in der Ausbildung anders sein? Ein Richter auf Probe ist also keinesfalls schon ein Berufsrichter. Daß er verwendet werden kann, bedeutet keinesfalls, daß er als Einzelrichter oder gar als Kammervorsitzender tätig werden darf. Wozu er allerdings verwendet werden darf, ist unklar im Gesetz. Kaffee kochen, Akten tragen oder ggf. sogar als Beisitzer? Letzteres vermutlich, da er das Handwerk des Richters ja kennen lernen soll.
Auch schreiben Sie mir, daß die Sozialgerichtsbarkeit eine Sondergerichtsbarkeit sei, was aber unzulässig ist, Art. 101 GG.
Ferner hatte ich den Verstoß gegen Artikel 101 GG iVm Art. 97 GG gerügt. Darauf gehen Sie nicht ein, denn, es ist evident, daß ein Richter auf Probe nicht unabhängig sein kann, sondern jederzeit zum Halbjahresende entlassen werden kann, z. B., wenn er Rechtsbeugungen von Kollegen moniert. Ein gutes Beispiel finden Sie hier: https://www.google.de/search?source=hp&ei=7o8gXPCWGcaVsAeOmIXwDQ&q=von+renesse&oq=von+Renesse&gs_l=psy-ab.1.0.0l10.1859.5233..9089...0.0..0.122.804.10j1......0....1..gws-wiz.....0..0i131.oHEjbGIZkck
In Deutschland wurde Herr von Renesse vor ein Richtergericht gestellt, was bei einem Richter auf Probe nicht nötig gewesen wäre, er wäre einfach entlassen worden. Und in Israel wurde er ausgezeichnet für seinen Verdient um die Überlebenden des Holocausts.
Bitte teilen Sie mir mit, ob Artikel 20 GG noch gilt.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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